Titel: Altes Archiv
Beschreibung:
Einleitung
(aus: Joachim Deeters, Die Bestände des Stadtarchivs Köln bis 1814 (Mitteilungen aus dem Stadtarchiv von Köln, 76; Köln, Weimar, Wien 1994)
(NB: Wo nicht anders vermerkt, sind auch die einzelnen Bestandsbeschreibungen dieser Abteilung dem Deeters'schen Werk entnommen)
I
Über Sinn und Nutzen von Bestandsübersichten braucht heute kein Wort mehr verloren zu werden. Der Benutzer nimmt sie als selbstverständliches Hilfsmittel zur Hand und legt es, je nach Antwort auf seine Fra ... mehr
ge, befriedigt oder enttäuscht zur Seite. Die Archivare des Archivs selbst werden es in gleicher Weise benutzen, doch ist für sie eine Bestandsübersicht mehr. Den Inhalt und den Ordnungsstand eines Archivs systematisch zu beschreiben, bedeutet ebenso, Rechenschaft abzulegen über das, was getan worden ist, wie Grundlage und Ansporn zu schaffen zu dem, was künftig zu tun sein wird.
Unter diesem dreifachen Aspekt möchte das Buch benutzt, gelesen und verstanden werden.
II
Die vorliegende Übersicht ist begrenzt auf die Bestände bis 1814. Es hätte im Vergleich zu anderen Archiven nahe gelegen, das Grenzjahr auf 1798 zu setzen, als in der Kölner Stadtverwaltung Jahrhunderte alte Schriftgutserien geschlossen und das Mittelalter auch hier endgültig verabschiedet wurde. Allerding sind die folgenden 20 Jahre eine durchaus eigenständige Epoche gewesen, die sich gegen eine Vereinnahmung durch das 19. Jahrhundert sträubt. Zugunsten von 1814 entscheidet in Köln aber allein eine archivgeschichtliche Gegebenheit. Seit 1889 gab es ein Verwaltungsarchiv, das alles Schriftgut, das jünger als 1814 war, verwahrte, während im Historischen Archiv die wissenschaftlichen Archivare Bestände formten aus der älteren Überlieferung, und dazu gehörte auch die der französichen Zeit. Die Arbeitsökonomie machte noch eine weitere Einschränkung nötig. 1963 veröffentlichte Hugo Stehkämper als Band 47 der Mitteilungen aus dem Stadtarchiv von Köln zum ersten Mal überhaupt eine Bestandsübersicht. Auch sie zielte nicht auf alle Bestände, sondern allein auf die, die bisher fast so gut wie noch nie in den Mitteilungen berücksichtigt worden waren: die privaten Nachlässe, Archive und Sammlungen, die seitdem die Bestands-Nr. 1000 ff. tragen. Aus dieser Abteilung der Archivbestände sind im vorliegenden Band nur Bestände mit Schriftgut von vor 1814 beschrieben worden, und von ihnen wiederum nur diejenigen, die
1. unerläßlich bei Benutzung der sonstigen beschriebenen
Bestände sind,
2. bei denen gegenüber Mitt. 47 Veränderungen in
Benutzbarkeit und Verzeichnung anzuzeigen sind,
3. die neu gebildet oder erworben und benutzbar sind.
Aus den weiteren Abteilungen des Archivs sind ebenfalls nur Bestände mit Inhalt vor 1814 aufgenommen worden. Es handelt sich um die mehr oder weniger in jedem Archiv anfallenden Sammel- und Selektbestände mit Ausnahme der Handschriften (Best. 7000 ff.). Sie sind echtes Bibliotheksgut und stammen aus alten Bibliotheken. Erst die gemeinsame Verlagerung aus Räumen des Rathauses in die ehemalige Ratskapelle 1859 führte Archiv und Wallrafsche Bibliothek zusammen (vgl. 7010). Als 1880 nach Ennens Tod Bibliothek und Archiv organisatorisch getrennt wurden, entschied man, daß alles handschriftliche Material ins Archiv, das gedruckte in die Bibliothek gehören solle. Obgleich diese Entscheidung damals als provisorisch galt und Höhlbaum bei Dienstantritt sich gegen sie aussprach, verfuhr man 1885 bei Übernahme der Gymnasialbibliothek (7002 ff.) ebenso. So ist heute das Kölner Stadtarchiv das einzige Archiv Deutschlands mit namhaften echten Bibliotheksbeständen (ca. 1500 Handschriften).
Abschließend sei bemerkt, daß aus der Bestandsabteilung Schriftgut von Institutionen und Behörden alle Bestände bis 1814 aufgeführt worden sind. Denn hier erscheint es unerläßlich, die Vollständigkeit der Überlieferung nachzuweisen, während im privaten und Sammlungsbereich naturgemäßt von einer solchen gar nicht gesprochen werden kann.
III
Die Gliederung der Beschreibungen möchte die Fragen an einen Bestand schnell und übersichtlich beantworten und insbesondere Vergleiche einzelner Punkte ermöglichen.
Wer es eilig hat, kann sich mit den Punkten 1-6 begnügen; wer Zeit und Lust hat, tiefer in die Materie einzudringen, möge Punkt 7 aufmerksam lesen.
1 Name, Abkürzung, Nr.
2 Umfang
3 Findmittel
a archivintern
b veröffentlicht
4 Provenienz(en)
5 Zeitraum
6 Gliederung und Inhalt
7 Bestandsgeschichte
8 Überschneidung mit anderen Beständen
9 Benutzungsbeschränkungen
10 Veröffentlichungen aus/über den Bestand
a Quellen
b Darstellungen
c Ausstellungskataloge
zu Z 1
Soweit der Bestandsname eine Provenienz bezeichnet, ist er nicht immer der historische zutreffende, aber in der Regel der seit über 100 Jahre bekannte, der nicht ohne Not geändert werden sollte.
Die Abkürzungen der Namen sind ohne systematische Planung aus der Praxis erwachsen. Sie sind als Angebot zu verstehen, um häufige Quellennachweise kurz, aber eindeutig zu gestalten.
Die Bestandsnummer wird hier zum ersten Mal der Öffentlichkeit vorgestellt. Noch ist sie im Archiv selbst nicht üblich, weshalb gebeten wird, sie dem Archiv gegenüber ohne weitere Kennzeichnung nicht zu verwenden. Jedoch erfordert die maschinelle Datenverarbeitung eine durchgängige Codierung der Archivalien. Sie wird sich in Zukunft zusammensetzen aus
1. Bestandsnummer,
2. Buchstaben, um (meist archivtechnisch bedingte) Gruppen
eines Bestandes von einander zu scheiden,
3. laufende Nr. innerhalb des Best. bzw. der Gruppe.
Im vorliegenden Band ist die Bestandsnummer stets fett gedruckt und dient als Verweisung.
zu Z 2
Der Umfang ist in der Regel in Metern angegeben, wobei 1 m bei der in deutschen Archiven üblichen liegenden Aufbewahrung 40 cm tief und 23 cm hoch gefüllt ist. Mitunter ist der Umfang auch nur in K = Archivkarton angegeben; ein Kölner Archivkarton füllt einen Regalmeter zu einem Drittel. Amtsbuchreihen und Handschriftenbestände werden aus konservatorischen Gründen meist stehend aufbewahrt, weshalb dann die Zahl der Bände angegeben ist. Die stehende Aufbewahrung nutzt zwar den Regalmeter wegen geringerer Tiefe nicht aus, doch bei Berücksichtigung der Höhe wird die Grundfläche durchaus vergleichbar genutzt.
Die Urkundenzahlen weichen mitunter beträchtlich von den als Grenzen angegebenen Nr. ab. Das erklärt sich aus Nachträgen, die als A-Nr. eingeschoben wurden, aus Zählung von allein kopial überlieferten Urkunden u.a.m. Ich habe mich bemüht, die exakte Zahl der Urkunden zu ermitteln, wobei ein archivtechnischer Begriff der Urkunde zugrundegelegt wurde: da in Köln die Urkunden aufgehängt sind, ist eine Aufhängung als eine Urkunde gezählt worden. Jeder Kundige weiß aber, daß man wohl nie zu völlig einheitlichen Begriffen und eindeutigen Zahlen kommen wird.
Zu den Urkundensignaturen sei hier noch mitgeteilt, daß, bedingt durch die hängende Aufbewahrung seit 1971, alle Urkunden in drei Größen eingeteilt sind. Sie werden mit 1 für die kleinste, 3 für die größte ausgedrückt und diese Angabe, durch Schrägstrich abgetrennt, vor die überkommene Signatur gesetzt. Außerdem gibt es noch die Siglen S für Sonderformat d.h. Übergrößen, und K für Kasten im Falle, daß die Urkunde liegend in einem Kasten aufbewahrt wird. Der Benutzer muß die Größenangabe, die für die Bestellung im Archiv unerläßlich ist, dem Findmittel entnehmen. Alle vor 1971 veröffentlichten Findmittel für Urkundenbestände sind also in dieser Hinsicht nicht völlig korrekt, obwohl die Signaturen auch ohne Zusatz verständlich und unverwechselbar bleiben.
zu Z 3
Die Trennung in archivinterne und veröffentlichte Findmittel findet ihre Berechtigung darin, daß das Stadtarchiv als eines der ersten deutschen Archive überhaupt daran ging, seinen Inhalt bzw. die Verzeichnisse im Druck der Öffenlichkeit vorzulegen. Die 1882 begründeten Mitteilungen aus dem Stadtarchiv von Köln (s. Übersicht S. ) sind heute die älteste Publikationsreihe eines Archivs in Deutschland.
Wer außerhalb Kölns die Mitteilungen befragt, möge bedenken, daß ein Archivbestand nie genauso bleibt, wie er einst geschaffen worden ist. Es ist also stets mit Differenzen zum aktuellen Stand zu rechnen, der allein im archivinternen Findmittel festgehalten ist. In einigen wenigen Fällen ist das Verzeichnis in den Mitteilungen inzwischen völlig überholt, so daß es in Z 3b gar nicht mehr genannt wird. Wichtig bleiben aber immer die Namensindices der Mitteilungshefte, da sie allein für den Druck erstellt wurden und selbst unmittelbare Druckvorlagen, die z.T. im Archiv noch als Findmittel gelten, keine besitzen.
In Z 3a wird das Findbuch nicht näher charakterisiert, weil die mannigfaltigen Abstufungen in Qualität und Ausführlichkeit sich einfach nicht beschreiben lassen. Es wurde aber Wert darauf gelegt, deutlich anzugeben, für welche Teile des Bestandes das Findmittel Gültigkeit besitzt und welches die Anfangs- und Endnummern der tatsächlich vorhandenen und verzeichneten Archivalien sind. Es war nämlich früher sehr beliebt, sachlich zugehörige Stücke, die aber als selbständige Archivalien gar nicht oder zumindest nicht im vorliegenden Bestand existierten, in die Folge der Verzeichnung einzuordnen.
Generell gilt, daß die Kölner Findmittel sehr knapp verzeichnen. Es ist dies ein Stil, in dem 1882 begonnen wurde, um der erdrückenden Fülle Herr zu werden, und der von daher seine Berechtigung hat.
zu Z 4
Hier können nur ganz grobe Angaben Platz finden. Mit "Stadt Köln" ist eine Mehrzahl von städtischen Provenienzstellen angedeutet, die im einzelnen noch näher erforscht werden müssen. Ich habe mich bemüht, die mir bekannt gewordenen Provenienzen zu benennen, und bitte, den großen Ungleichmäßigkeiten in diesem Punkte mit Nachsicht zu begegnen. Beispielhaft für die Kölner Verhältnisse und einigermaßen korrekt sind die Angaben bei den Best. Jesuiten (223 Z 4) und Franz. Verw. (350 Z 7). Vgl. im übrigen zu Z 7.
zu Z 5
Wie üblich sind hier allein die Eckdaten angegeben. Daraus darf nicht geschlossen werden, daß der gesamte Zeitraum zwischen ihnen gleichmäßig abgedeckt sei. Eklatante Abweichungen des Bestandsinhaltes von den Daten sind in der Regel vermerkt.
zu Z 6
Die umfangreicheren Bestände des Archivs sind selbstverständlich gegliedert, aus archivtechnischen ebenso wie Gründen der Übersichtlichkeit, aber erstaunlicher Weise ist dieses Faktum den Kölner Findmitteln oft nicht oder nur mit Mühe zu entnehmen. So bot sich die jeweilige Gliederung zur Veröffentlichung hier an. Zu einer eigenen durchgängigen Inhaltsangabe sah ich mich dagegen nicht im Stande.
Die von Düsseldorf überwiesenen Stifts- und Klosterbestände sind alle nach dem gleichen Schema gegliedert: auf eine chronologisch angelegte Urkundenreihe folgt die Abteilung der sog. Akten, die meist loses Schriftgut, zu Ortsbetreffen zusammengelegt, enthalten, und den Beschluß (im Findbuch mitunter auch vor den Akten verzeichnet) macht eine kleine Reihe, die Repertorien und Handschriften heißt. Dabei hat man Archivverzeichnisse und Kopiare im Auge gehabt, alle anderen Amtsbücher finden sich dagegen in der Aktenabteilung, selbst wenn sie zahlreich sind und eine eigene Reihe bilden. Bei diesen Beständen habe ich auch durchgängig auf bestimmte Inhalte (Rechnungen, Protokolle) aufmerksam gemacht.
zu Z 7
Da die Mehrheit der Archivbestände, vor allem die in Köln selbst gebildeten, komplexe Gebilde sind, deren Sinn heute nich unbedingt mehr einleuchtet, ist unter Punkt 7 versucht worden, aus der Geschichte der ursprünglichen Teile des Bestandes und ihrer Formierung zu einem Ganzen Aufklärung zu gewinnen. Ob der Versuch überall gelungen ist, muß ich bezweifeln, halte ihn aber für sinnvoll.
Ausgangspunkt der Bestandsgeschichte ist immer das Generalrepertorium, das Johann Peter Fuchs 1828/29 verfaßte. Ältere Repertorien sind so gut wie keine bekannt. Fuchs beschrieb mehrere Archive, wobei unklar bleibt, ob es sich allein um Archivräume im alten Rathaus mit traditionellen Namen handelte oder ob in diesen Räumen tatsächlich noch das Schriftgut der namengebenden Institutionen lagerte. Die Dichte der Verzeichnung wechselt durchgehend: auf eindeutig beschriebene Stücke und Reihen folgen immer wieder globale Angaben sowohl hinsichtlich des Umfangs wie des Inhalts. Immerhin hat Fuchs alles (außer der Urkundenreihe) beschrieben, was damals unter Archiv verstanden wurde. Als Quelle nach Fuchs dienten die Arbeitsberichte der Archivare, die seit dem 1. Dez. 1857 vorliegen.
Leonhard Ennen scheint zunächst an der Ordnung, die Fuchs beschrieben hat, nichts geändert zu haben. Den entscheidenden Bruch hat aber dann der Umzug des Archivs in die Ratskapelle 1859 bewirkt (dem 1862 ein zweiter Umzug folgte!). Ob Ennen nun der Not gehorchte oder eine Chance darin sah, wissen wir nicht; er legte nach dem Umzug den Plan vor, das Syndikatsarchiv mit den Archiven der Rentkammern zu verschmelzen und eine Ordnung nach den Hauptrubriken (a) Urkunden (b) Manuskripte (c) Akten aufzubauen. Nachweislich ist von diesem Plan die Ordnung der Manuskripte verwirklicht worden. Glaubt man seinem Nachfolger Höhlbaum, so hat Ennen seine eigene Ordnung willkürlich und inkonsequent gehandhabt, denn Höhlbaum sah sich gezwungen, völlig neu anzufangen. Was er nun seinerseits als Ordnungsvorhaben berichtete, klingt dem archivarischen Ohr heute mindestens so abenteuerlich wie Ennens Plan. Höhlbaum hat nie daran gedacht, etwa auf die Fuchssche Ordnung zurückzugreifen, vielmehr hat er Abteilungen unter den Bezeichnungen Köln und das Reich, ...die Hanse, ...das Territorium geschaffen, die z.T. heute noch als Bestände bestehen. Der Begriff Provenienz war Höhlbaum unbekannt, er begegnet in seinen Berichten nie. In Hansens Berichten, die von 1891 bis 1923 reichen, finden wir ihn gerade eben zweimal. Beides Mal wurde das Provenienzprinzip beschworen, das aber in der Praxis des Kölner Archivs nicht verwirklicht wurde. Man vergleiche nur die unter Hansen erschienenen Übersichten von 1894 und 1905. Wie die Kölner Archivare der Provenienz wenig Beachtung schenkten, so die Kölner Geschichtsforscher der Behördengeschichte. Die Folge ist, daß heute nichts genaues über innerstädtische Provenienzen ausgesagt werden kann. Klar ist nur, was Ennen schon wußte, daß die Rentkammern (die Finanzbehörden, s. 70 ff.) eine selbständige Registratur und Ablage unterhielten. Weitere Erkenntnisse können nur provenienzgerechtes Verzeichnen und verwaltungsgeschichtliche Forschung bringen. Aus der Archivgeschichte muß noch ein hier wesentlicher Strang vorgestellt werden: das Verhältnis zum Staatsarchiv Düsseldorf. Überblickt man die Erwerbungen, die das Kölner Archiv bis zum 1. Weltkrieg tätigte, so gewinnt man den Eindruck, daß alles genommen wurde, was Köln betraf, gleich ob die Stadt, die Erzdiözese oder das Kurfürstentum gemeint war. Ob damit bewußt in eine Konkurrenz zum Staatsarchiv (ein zentrales Kirchenarchiv gab es noch nicht) getreten wurde, und ob von staatlicher Seite eine Konkurrenz überhaupt empfunden wurde, ist hier nicht zu erörtern. Der erste Austausch zwischen beiden Archiven fand 1908 statt (Best. Testamente 110). 1926 wurden im Rahmen einer gesamtpreußischen Aktion die Prozeßakten des aufgelösten Reichskammergerichtsarchivs übergeben. In diesen Jahren erhob sich auch eine archivfachliche Diskussion um eine sog. Flurbereinigung zwischen Stadt- und Staatsarchiv. Überraschend für heute zeitigte die Diskussion der Zwischenkriegszeit nach dem Krieg Folgen: das Domjubiläum 1948 und das Stadtjubiläum 1950 boten den Anlaß, 1949 die im Staatsarchiv Düsseldorf lagernden Archive der 1802 säkularisierten Kölner Stifter und Klöster mitsamt der Abtei Deutz der Stadt als Dauerleihgabe zu überweisen. Vom Staatsarchiv wurde diese Aktion als einseitige Maßnahme zu seinen Ungunsten angesehen, ganz zu Recht, wenn man Umfang und Bedeutung der Bestände sich vor Augen hält und feststellen muß, daß es erst 1962 durch einen weiteren Vertrag zu einem echten Austausch kam. Das Stadtarchiv hat damals einen Bestand fast vollständig nach Düsseldorf abgegeben (Erzstift, er ist in der Folge aufgelöst worden) und aus anderen Beständen Einzelstücke (besonders aus HUA 1 und Auswärtiges 330). Alle Kölner Abgaben sind inzwischen in Düsseldorf zu einem Bestand zusammengefaßt (der in D'dorf Bestände I-V noch nicht begegnet). Das Kölner Archiv empfing 1962 ff. die Best. Hohes weltl. Gericht (115) und die Schreinsurkunden (102), um nur die wichtigsten zu nennen.
Für die Bestandsübersicht ergab sich aus dieser Geschichte, daß Punkt 7 bei den einstigen Düsseldorfer Beständen sehr kurz gefaßt werden konnte. Die Verantwortung für die Bestandsbildung liegt bei den Düsseldorfer Archivaren, die in einem Fall (s. 115) sich Kritik gefallen lassen müssen, ansonsten aber dank der glücklichen Entscheidung des ersten Düsseldorfer Archivars Lacomblet vorbildlich auf dem Pfade der Provenienz gewandelt sind.
zu Z 8
Hier sind nicht allein Bestände angeführt, die so gut wie der befragte Best. selbst zu konsultieren sind, sondern auch in bestimmten Fällen einzelne Archivalien. Die Stifts- und Klosterarchive sind infolge der Säkularisierung 1802 praktisch dreigeteilt worden: der quantitativ überwiegende Teil wurde entsprechend dem Gesetz Staatseigentum, gelangte ins Staatsarchiv Düsseldorf und als Depositum nach Köln. Ein zweiter, im Umfang stark schwankender Teil, blieb in kirchlichem Besitz, d.h. dem der Pfarren, die ja gleichzeitig neu organisiert wurden. Diese sog. Pfarrarchive hat nach dem 1. Weltkrieg das Historische Archiv des Erzbistums Köln gesammelt und verwahrt sie heute. Ein dritter Teil, heute so gut wie ausschließlich aus Amtsbüchern bestehend, geriet seinerzeit vereinzelt auf den verschiedensten Wegen in privaten Besitz und von hier durch Schenkung oder Ankauf in das Stadtarchiv, das dafür den Best. Geistliche Abteilung (295) schuf. Um diese Teile zusammenzuführen, sind bei den Stifts- und Klosterbeständen die entsprechenden Pfarrachrive und die Stücke aus der Geistlichen Abteilung aufgeführt, außerdem auch die zugehörigen Karten, die im Staatsarchiv Düsseldorf zu einem Bestand vereinigt und später nach Köln überwiesen worden sind (vgl. 7240).
zu Z 9
Wie der Benutzer feststellen wird, ist dieser Punkt nur selten belegt. Es handelt sich allein um Beschränkungen wegen mangelhafter Verzeichnung und Formierung. Allerdings muß darauf hingewiesen werden, daß es dem Archiv jeder Zeit erlaubt ist, die Benutzung bestimmter Archivalien aus konservatorischen Gründen einzuschränken oder zu unterbinden.
Die Depositare, denen an nicht wenigen Beständen das Eigentum zusteht, haben dem Benutzer gegenüber keinerlei Beschränkungen angeordnet. Deshalb wird der Eigentümer auch nicht benannt.
zu Z 10
Da es hier um den Nachweis von Veröffentlichungen aus oder über jeweils einen Bestand des Archivs ging, ergaben sich als Konsequenzen:
- Umfassende Darstellungen und Quellenveröffentlichungen und gerade grundlegende Werke (z.B. Lau, Herborn, Irsigler, Militzer) wird man vergebens suchen, da ihre Quellenbasis größer als ein Bestand war.
- So gut wie alle Werke zur Geschichte Kölns vor 1396 entfallen, da für diese Epoche niemals ein Archivbestand allein als Quelle genügen kann.
- Auch Werke, deren Titel auf einen Bestand hinzuweisen scheinen, sind nicht aufgenommen, wenn weit mehr Quellen als dieser eine Bestand benutzt worden sind.
Bei 10 a Quellen gilt:
- Es sind nicht allein Quelleneditionen aufgenommen worden, sondern auch Werke, die Archivalien des Best. quellenkritisch behandeln und in größere Zusammenhänge einordnen.
- Jeder Veröffentlichung einer Urkunde nachzuspüren, erschien als unangemessener Aufwand und ist unterblieben.
- Ich habe mich bemüht, gerade kleinere Veröffentlichungen aus älterer Zeit nachzuweisen, als die Quellen noch nicht im Stadtarchiv lagen oder ohne nähere Nachweise publiziert wurden.
- Editionen, die von den in den Mitt. veröffentlichten Verzeichnissen genannt werden, sind nicht mehr aufgeführt.
- Bei den Handschriftenbeständen (7002 ff.) und vergleichbaren Sammelbeständen von Einzelstücken (295 und 330) war der Nachweis schwierig und weist sicher Lücken auf. Die Edition einer Handschrift bzw. eines literarischen Werkes kann soviel Zeit erfordern und soviel Umständen unterliegen, daß die Rückmeldung vom fertigen Werk zum Aufbewahrungsort der Quelle unterbleibt. Die Belegpflicht, deren Berechtigung sicher jeder Editor einsieht, ist leider nicht zu erzwingen; an ihre Beachtung sei hier dennoch erinnert.
Bei 10 b Darstellungen ist zu beachten:
- Nicht jede Darstellung wurde aufgenommen, sondern bevorzugt die jüngste, aus der die älteren zu entnehmen sind.
- Die Zuordnung mancher Aufsätze zu ihrer Quellenbasis ergab Überraschungen, weshalb nicht auszuschließen ist, daß ähnliche Fälle übersehen wurden.
- Die Abschnitte in den Kunstdenkmäler-Bänden bieten ausgezeichnete Nachweisungen von Quellen und Literatur.... weniger