Zum 1.3.2018 ist das Urheber-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) in Kraft getreten. Hierin hat der Gesetzgeber alle Vorgaben zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke zusammengefasst. Die in § 61f neu eingefügten Schranken des Urheberrechtes für Archive erlauben es nicht, unveröffentlichte Werke, für die das nutzende Archiv keine Nutzungsrechte erworben hat, online zu stellen oder digital zu übermitteln. Da gleichzeitig die Gerichte schon bei einer geringen „Schöpfungshöhe" entsprechender Werke (etwa: einfache Briefe oder „Knips-Fotos") von der Existenz von Urheberrechten ausgehen, müssten alle Akten des Archivs, in denen entsprechende urheberrechtliche Werke vorliegen könnten, vor einer Digitalisierung und Zugänglichmachung oder gar Veröffentlichung über das Internet vollständig gesichtet werden. Dies kann mit dem vorhandenen Personal nicht geleistet werden.
Daraus ergibt sich, dass die Digitalisate einiger Bestände, die bisher online zu sehen waren, bis auf weiteres nicht mehr verfügbar sind.
Eine rechtskonforme Benutzung der entsprechenden Stücke ist mithin gemäß §60f i.V.m. §60e Ziff. 4 UrhWissG nur im Lesesaal des Historischen Archivs (am Original oder am Terminal) möglich. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin mit uns.
Weitere Infos in unserem Forum.
bergera
Veröffentlicht in: Benutzung
|
Neuigkeiten aus dem HAStK
Unser digitaler Lesesaal wird am Montag, den 12.03.2018, von ca. 10.30h bis 10.45h nicht erreichbar sein.
In unserem stadtinternen Webservice müssen neue Sicherheitszertifikate eingespielt werden.
Veröffentlicht in: Neuigkeiten aus dem HAStK