Bei einem Depositum handelt es sich um Materialien, die einem Archiv von Privatpersonen oder Organisationen übergeben werden, ohne die Eigentumsrechte an das Archiv zu übertragen. Umgangssprachlich könnte man von Leihgaben sprechen, die im Archiv aufgenommen, verwahrt und genutzt werden können, schlussendlich aber der abgebenden Person oder Institution gehören.
Die entsprechenden Modalitäten werden in Depositalverträgen rechtsverbindlich festgelegt.