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von Schwintzer » Mo 16. Mär 2015, 14:10
Die Archivgesetze von Bund und Ländern bilden die Rechtsgrundlage archivarischer Tätigkeit. Wichtig dabei sind besonders die Regelungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten. Für das Historische Archiv der Stadt Köln ist das
Gesetz über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts im Lande Nordrhein-Westfalen (
Archivgesetz Nordrhein-Westfalen - ArchivG NRW) maßgeblich. Online zu finden unter:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000338
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