Der Bestand setzt sich zusammen aus Urkunden und Akten der Johannisklause zu den Vierzehn Nothelfern in der Spielmannsgasse/Ecke Severinstraße aus den Jahren 1437-1802. Hier ist seit 1293 eine Klause bezeugt, deren Bewohnerinnen durch den Pfarrer der benachbarten Kirche St. Johann Baptist betreut wurden, bis sie sich um 1500 der Benediktinerregel unterstellten und damit dem Abt von St. Pantaleon Visitationsrecht einräumten. Im Rahmen der Säkularisation wurde der Benediktinerinnenkonvent 1802 aufgehoben.
Die elf Urkunden des Bestandes sind chronologisch gereiht und stammen aus den Jahren 1437-1608. Weiterhin sind vier Aktenstücke aus dem 15.-19. Jahrhundert erhalten.
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