Papst Eugen IV befiehlt dem Propst von St. Mariengraden zu Köln zu prüfen und - da er selbst keine genaue Kenntnis darüber hat - gegebenenfalls an seiner Stelle zu bestätigen, daß das [Augustiner-Brüder-]Haus am Weidenbach zu Köln ein Lehen der Äbte von St. Pantaleon ist und mit der dabei gegründeten Kapelle von Eb. Dietrich als geistliche Institution anerkannt worden ist. Dat. Bononie, a. d. ... 1436, decimo septimo kal. febr., pontificatus nostri anno septimo. |