Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Engelländer, 1496; Prokuratoren (Bekl.): N.N.; Prozeßart: citationis; Streitgegenstand: Verhalten der Stadt Köln gegenüber Angehörigen der Gemeinde Viersen (Hztm. Geldern), die nämlich in Haft gebracht werden sollten, jedoch von stadtkölnischen Organen wieder auf freien Fuß gesetzt worden waren. Hintergrund: Rechtsstreit am RKG zwischen dem Grafen von Nassau (Kl.) und der Stadt Viersen (Bekl.) wg. einer unbeglichenen Schuld von 352 fl., anschließend jedoch Gerichtsungehorsam der Bekl. Daraufhin Kontumazialverfahren mit abschließender Reichsachterklärung gegen Viersen (des reiches acht und aberacht mit urteil und recht erkant); folgt Exekutorialweisung an die Stadt Köln zu dem Zweck, über alle Viersener Bürger, die sich gerade in Köln aufhalten, sofortigen Personalarrest verhängen zu lassen (gefencklich an nemen laessen). Nach Nichtbefolgung bzw. Aufhebung dieses Vollstreckungsanspruches folgt Klage des Grafen von Nassau gegen die als ungehorsam bezeichnete Stadt Köln. Am RKG keine Einreden der Stadt Köln.; Instanzen: 1. RKG (1497); Beweismittel: Reichsachterklärung des Königs Maximilian gegen Richter, Schöffen und sämtliche Angehörige des kirchspels zu Vierssen (Hztm. Geldern), Einblattdruck vom 1.6.1496 (Bl. 3), RKG-Exekutorialschreiben vom 7.6.1497, gerichtet an Bürgermeister und Rat der Stadt Köln, Abschr., mit Botenbericht (Bl. 5-6). |