U 1/125 |
Gerhardt von Schreick als fürstlicher Richter zu Bocholt beglaubigt ein Gerichtsprotokoll, nach dem vor seinem Statthalter Ludwig von Barßdonck gt. Mumme und vor Philip Tuising sowie vor Bernhard Lobecke, Schöffen, Weßel ter Ritt, auch namens seiner verstorbenen Ehefrau Metta von Larberg, an Gerhardt Ruller und Martin von Alten, Eheleute [!], ein vor Bocholt gelegenes Münsterisches Lehengut Effking mit Zubehör verkaufen, wie es die Verkäufer von den jetzigen Käufern am 26. März 1619 zur Hälfte angekauft haben. |
1630 Februar 3 |
Gerhardt von Schreick als fürstlicher Richter zu Bocholt beglaubigt ein Gerichtsprotokoll, nach dem vor seinem Statthalter Ludwig von Barßdonck gt. Mumme und vor Philip Tuising sowie vor Bernhard Lobecke, Schöffen, Weßel ter Ritt, auch namens seiner verstorbenen Ehefrau Metta von Larberg, an Gerhardt Ruller und Martin von Alten, Eheleute [!], ein vor Bocholt gelegenes Münsterisches Lehengut Effking mit Zubehör verkaufen, wie es die Verkäufer von den jetzigen Käufern am 26. März 1619 zur Hälfte angekauft haben. |
Ausfertigung Pergament, Landgerichtssiegel von Bocholt anhängend, es unterschreibt Theodorus Rasfeldt, Gerichtsschreiber. |
Best. 1161 (Sammlung Lückger), U 1/125 |