In diesem virtuellen Lesesaal finden Sie alle zurzeit verfügbaren Informationen zu den Beständen und den einzelnen Archivalien des Historischen Archivs der Stadt Köln. Sie können auch Abbildungen von Archivgut einsehen, falls diese vorhanden sind und keine rechtlichen Einschränkungen (Urheberrechte, Schutzfristen) dagegen sprechen. Zudem können sie jederzeit erkennen, ob ein vom Einsturz betroffenes Einzelstück schon wieder nutzbar ist. Diese Informationen werden ständig aktualisiert.
Recherche
Sie können über die Systematik des Archivs Bestände und einzelne Einheiten in ihrem Zusammenhang recherchieren.
Es steht ihnen aber auch eine Suche über alle Informationen zur Verfügung.
Die Zivilstandsregister und die Zweitschriften der Personenstandsregister finden sie separat unter dem Archivgut des Landesarchiv NRW..
Eine Übersicht über die Kölner Standesämter sowie die Zuständigkeiten der Standesämter für die einzelnen Stadtteile finden Sie unter diesem Link.
Benutzungshinweise
Eine Registrierung und Anmeldung ist nicht notwendig. Sie können alle zurzeit freigeschalteten Funktionen ohne Anmeldung nutzen.
Es sind keine Bestellungen über den digitalen Lesesaal möglich. Bestellungen und Anfragen bitte über historischesarchiv@stadt-koeln.de.
Eine Erläuterung der Funktionen des Lesesaals finden Sie in einer detaillierten Beschreibung. Bitte nutzen Sie für Nachfragen auch unser Forum.
Die Digitalisate einiger Bestände, die bisher online zu einsehbar waren, sind bis auf weiteres nicht mehr verfügbar.
Zum 1.3.2018 ist das Urheber-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) in Kraft getreten. Hierin hat der Gesetzgeber alle Vorgaben zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke zusammengefasst. Die in § 61f neu eingefügten Schranken des Urheberrechtes für Archive erlauben es nicht, unveröffentlichte Werke, für die das nutzende Archiv keine Nutzungsrechte erworben hat, online zu stellen oder digital zu übermitteln. Da gleichzeitig die Gerichte schon bei einer geringen „Schöpfungshöhe“ entsprechender Werke von der Existenz von Urheberrechten ausgehen, müssten alle Akten des Archivs, in denen entsprechende urheberrechtliche Werke vorliegen könnten, vor einer Veröffentlichung über das Internet vollständig gesichtet werden. Dies kann mit dem vorhandenen Personal nicht geleistet werden.
Eine rechtskonforme Benutzung der entsprechenden Stücke ist mithin gemäß §60f i.V.m. §60e Ziff. 4 UrhWissG nur im Lesesaal des Historischen Archivs (am Original oder am Terminal) möglich. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin mit uns.
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