Äbtissin Hadewigis und der Konvent von Maria im Kapitol bestimmen, daß zur Verschließung der Reliquien und Ornamente der Kirche 3 Schlüssel aufbewahrt werden sollen, und zwar einer von der Äbtissin, der zweite von der Dechantin, der dritte von einem dazu besonders zu deputirenden Kanonichen, sowie, daß die beim Kirchweihfeste jährlich eingehenden Opfergaben von der Dechantin in Gemeinschaft mit den beiden Kellnerinnen und zwei dazu beauftragten Canonichen in der Thesaurarie, gewöhnlich Trieskamere genannt zu bewahren und zu den Zwecken des Stifts nach dem Rathe der Äbtissin des Konvents zu verwenden seien. Datum anno domini Millesimo ducentesimo nonagesimo sexto in die beate Margarete virginis. |