fol. 87 V: Vor Reimar, Vogt von Hülchrath u. dem Landmannen zu Rommerskirchen verschreiben Zulys v. Seggenhoven und seine Söhne Hermann und Gottschalk eine Rente von 20 Malter Roggen und 20 Malter Hafer aus ihrem Hofe zu der Schleiden an dem Gorbruch im Gerichte Hülchrath an Hermann von Tomberg Herr zu Frenz und Wickrath und Roppert seinen Sohn, welche dieselbe Rente als Lehn an den Ritter Arnold v. Birsmich und Gottschalk seinen Sohn weitergeben. D. op sent Peter ind Pauwels dach. |