fol. 170 v: Die benannten Provisoren des hl. Geisthospitals zu Köln erklären dem Konvente der Karmeliter eine Rente von 1 Mark aus ihrem Hause zu zahlen, schuldig zu sein, welche Rente gedachter Konvent ohne ihre Zustimmung an Niemand übertragen dürfe. Actum et datum in crast. beate Cecilie virginis. |