fol. 40: Erzbischof Walram von Köln bekundet, daß der Schöffe zu Lechenich Johann Hamer mit seiner Ehefrau Gertrud dem Knappen Dietrich Pythane von Bulnheim und dessen Gattin ein Haus zu Lechenich, eines auf dem Kirchhofe und eines in der Bonngasse, 7 Morgen allodiales Land, welches auf freier Straße vor den Schöffen denselben angeerbt, vulgo versyelt worden, ferner 40 Morgen Land, wovon auf das Schloß Lechenich jährlich 3 Viertel Roggen, 1 Viertel Weizen, 6 ½ Sümmer Hafer, 3 Viertel Gerste, 9 Schilling 19 denar zu entrichten sind, verkauft und darauf diese Besitzungen in Erbpacht für einen Kanon von 16 Goldflorin zurückerhalten haben, welchen Kanon die Ankäufer an die Kapelle zu Bulnheim erblich übertragen. D. anno d. mill. trecentesimo quadragesimo septimo, ipso die b. Laurentii. |