fol. 26: Vor dem Abte Arnold zu St. Martin und dessen Hofgerichte zu Rodenkirchen überträgt Aleidis v. Rodenkirchen 18 Morgen Land in mehreren Parzellen sowie einige Fruchtrenten dem Konvente der Karmeliter zu Köln, vorbehaltlich der Leibzuchtrente für sich und nach ihrem Tode für ihren Verwandten Erwin, Klosterbruder im Karmeliterkloster. D. crastino beati Remigii. |