Bl. 50 RS: Notiz, daß 1310 Nov. 30 (fer. II. post festum b. Katarine) in ordentlicher Kapitelssitzung von Mariengraden vom Seniordiakon entschieden wurde, daß alle Kanoniker Diakone sein oder werden müßten und innerhalb des claustrum zu wohnen hätten, Präsenzen nur an die Chordiensttuenden gegeben werden, die Bastunanten dagegen nicht zu Weihen gezwungen werden können; zwecks rechtzeitiger Weihen außerhalb der Stadt Köln aber innerhalb der Diözese sind ggf. Unkosten zu ersetzen. Vgl. Ferr. Gel. IV, 216. AD. 1362 Jan. 28 + Thomas AD. 1362 Apr. 01 + Fredericus de Nussia AD. 1364 Apr. 29 + (vig. Quirini) + Lutterus de Brule
|