fol. 167: Vergleich zwischen oben gen. Hardevus und dem Konvente der Karmeliter, dahin zielend, daß Letzterer an Ersteren 8 Schill. Hauszins, qui vulgariter dicitur Loynetzynss, für eine Anzahl benannter Häuser zu Köln zu zahlen, verpflichtet sei. D. in festo b. Laurentii martiris |