fol. 149a: Vor den Schöffen zu Vochem verschreiben Herm. Fulda und Gertrud, Eheleute, einerseits und Johann vom Steine und Alveradis, Eheleute, 1 Mark u. resp. 1 Mark und 3 Hühner Erbzins aus ihren Häusern und Erbgütern zu Vochem dem Karmeliterbruder Johannes in Köln. D. in octava b. Martini episc. |