fol. 158 v: Winrich Mucklenburg zu Köln vermacht testamentarisch seiner Tochter Agnes und deren Töchtern, Beginen zu Köln, das Haus Mucklenburg in der Witzgasse, vorbehaltlich eines Erbzinses von 1/2 Mark an den Karmeliter Johann, Enkel der Ausstellerin eventl. dessen Konvent und nach deren Tode dem Beginenkonvente zu Köln, ferner ein Malz- u. ein Backhaus in der Weberstrasse seinen Enkeln, ebenfalls vorbehaltlich 1/2 Mark Erbzins an Johannes resp. dessen Konvent, endlich ein Steinhaus dem gen. Johannes zur Leibzucht mit der Bestimmung, daß nach dessen Tode dem Karmeliterkonvente aus demselben Hause ein Erbzins von 1 Mark zur Begründung von Memorien gezahlt werden solle. D. in vigilia conversionis b. Pauli. |