fol. 121: Beatrix, Wittwe des Sistappus und ihr Sohn Girlach von Emb verzichten auf ihr Pachtrecht an dem Hofe des Kapitels von S. Aposteln zu Niederembt und auf ihr Pflugrecht unter der Bedingung, daß das Kapitel ihre Schuld von 13 Mark an Juden zu Bergheim abtrage. D. feria tertio post festum b. Lucie virg. anno d. mill. CCC tricesimo. |