fol.27:Gertrud v. Dhaun Subpriorin und der Konvent der weißen Frauen verkaufen an ihre Priorin Cäcilie 3/5 eines erblichen Zinses von 3 Goldgulden aus einem Stück Land vor der Eigelsteiner Pforte mit der Bestimmung, dass diese Rente nach dem Tode der Priorin zur Begründung von Memorien für dieselbe wieder an den Konvent zurückfallen solle, dat. XXII die mensis Martii. |