Papst Innozenz IV. an alle Kirchenvorsteher (ecclesiarum prelatis), Erzbischöfe, Bischöfe und alle Christgläubigen (Sancte matris ecclesie filiis.). Er unterstellt die Johanniter (fratres...) in dem von Sarazenen bedrohten Jerusalem und wo sie sonst auf der Welt Gott dienen, dem besonderen Schutz der gen. Kirchenvorsteher, da der Herr und Erlöser das Haus [der Johanniter] durch besondere Zeichen und Wunder geheiligt und zum Kloster geweiht hat (sanctissima conversatione in perpetuum suo nomini dedicavit). In diesem Haus hat die Gottesmutter nach der Auferstehung ihres Sohnes dreieinhalb Jahre gelebt und ihr ist es geweiht [St. Maria Latina]. Alle die diejenigen, die an der Gemeinschaft (fraternitatem communionem) dieses Ordenshauses teilhaben, und alle Abgesandten (nuntias), als verehrungswürdige und wie Söhne Gottes zu liebende aufnehmen, gütig und sie mit vorübergehenden Almosen für ihr Seelenheil reicher zu machen, könne gewiß sein, daß sie beim jüngsten Gericht im himmlischen Jerusalem zu Anschauung Gottes gelangen. Er befiehlt den Kirchenvorstehern, die Abgesandten dieses Ordenshauses mit ihren Helfern (coadiutoribus) bei allen untengenannten Gelegenheiten wie Christus selbst aufnehmen, mit Gütern versehen und ihnen Empfehlungsbriefe ausstellen.
(Datum Laterani V idus Aprilis, pontificatus nostri anno unodecimo.) |