U 2/44 |
Vor Joh. Vreckenhorst, Kellner und Schultheiss, und den Schöffen zu Niehl (Neell) kaufen Thonnis Vischer und Evert gegen der Mullen von Dunnwald, Brauer im alten Tornn zu Köln,und Joh. von Niell zu Poll als Vormünder der Kinder von Joh. im Dwergeschen Land und Weidengewächs unter Geltendmachung ihres Vorkaufsrechtes gegenüber Wenmar. |
1580 Januar 18, Februar 6 |
Vor Joh. Vreckenhorst, Kellner und Schultheiss, und den Schöffen zu Niehl (Neell) kaufen Thonnis Vischer und Evert gegen der Mullen von Ludw. von Dunnwald, Brauer im alten Tornn zu Köln,und Joh. von Niell zu Poll als Vormünder der Kinder von Joh. im Dwergeschen Land und Weidengewächs unter Geltendmachung ihres Vorkaufsrechtes gegenüber Wenmar. |
Best. 295 Geistliche Abteilung, 107 Kopiarbuch 280v. |
Ausführung Pergament, unten z. T. beschnitten. |
Best. 220 (Herrenleichnam), U 2/44 |