Der Propst der Kirche Maria ad gradus in Köln erlaubt dem Rektor der St. Reinold-Kapelle auf Grund einer transsumierten Bulle des Papstes Eugenius vom Jahre 1431 und mit Bestätigung einer Urkunde des Erzbischofs Theoderich vom 12. Agust 1415 während des Interdikts Messe zu zelebrieren, das hl. Abendmahl zu feiern, Beichte abzunehmen, Predigt zu halten u. s. w., jedoch bei verschlossenen Türen und mit Ausschließung der vom Interdikt betroffenen. Dat. 1432, Mai 5 |