Obert, ein Freier erklärt seine Gattin Marecha, seine Söhne Wichmann und Obert, seine 3 Mancipien und seine Güter dem h. Pantaleon gehörig, nur für seine Person in der Hoffnung Verwandte zu beerben, in der bisherigen Freiheit verharrend. Er erhält dagegen die Villikation des Hofes Hellebeche (Helbeck) gegen die übliche Sicherung von 6 1/2 Pfund (Denüren), 4 Müdder Käse und 4 Schafe, woraus ihm 5 Solidi als Beneficium zukommen sollen, während er und seine Nachkommen, zum Zeichen, daß sie sich hörig gemacht, 4 Denare von ihren Gütern zu entrichten haben. Zeugen: Sigefrid Graf Meyenbold, Friedrich, Wenneche, Wilelm, Adelbert, Dienstleute des Abts und Hofesgenossen, Graf Adelbert, Vogt des Hofes. Ohne Datum |