Schiedsspruch des Erzbischofs Cuno von Trier, welcher die Oberen der Prediger- und Minderbrüder, der Augustiner-Eremiten und der Karmeliter der Erzdiözese Trier beauftragt, diejenigen, welche zur Abnahme der Beichte bestimmt sein sollten, ihm zu präsentieren. Dat. 1396, 22. Mai |