Print page

Full view Inventory

Signatur: Best. 40
Name: Kirchensachen
Laufzeit: 15. Jh. - 18. Jh.
Beschreibung: Der Bestand enthält das Schriftgut der Stadt Köln, das bei ihr über geistliche Institutionen aller Art erwachsen ist, auch über auswärtige, die entweder über eine Niederlassung in Köln verfügten oder aber um die Erlaubnis, Kollekten sammeln zu dürfen, einkamen. Hinzu kommen Archivalien aus den einzelnen geistlichen Einrichtungen, die auf unbekanntem Weg in diesen Bestand gelangt sind (und eigentlich nach dem Pertinenz-System des 19. Jahrhunderts im Best. 295 Geistliche Abteilung zu suchen wären). Er war vor dem Einsturz im Jahr 2009 nur grob nach dem Alphabet der Institute geordnet und im einzelnen unverzeichnet, wird aber im Zuge des Wiederaufbaus nacherschlossen. Ausnahme davon ist der Teil Jesuiten, der überwiegend Schriftgut der städtischen sogenannten Ex-Jesuiten-Kommission, die seit Aufhebung des Ordens 1773 das Vermögen zugunsten von Schulzwecken verwaltete, enthält.
Im reichsstädtischen Syndikatsarchiv nahmen die Kirchensachen einen breiten Raum ein, wenn man die Fuchssche Auflistung überblickt. Zeitweilig galt der Bestand als ungeordneter Teil der Geistlichen Abteilung (Bestand 295) und ist in wenigen Fällen so zitiert worden, jedoch spricht nichts für die Vereinigung dieser beiden in Geschichte und Provenienz völlig eigenständigen Archivkörper.
Bis 2009 war der Bestand mit Ausnahme von Nr. 1-20 (Jesuiten) weder erschlossen noch signiert. Archivalien, die ihm eindeutig zugeordnet werden können, werden seitdem neu erschlossen und in der Reihenfolge ihrer Identifizierung signiert. Die alte Kastenstruktur wird über die Klassifikation abgebildet.
Umfang: 10,7 m
Rechtsstatus: Eigentum
Literaturangaben: Josef Kuckhoff, Kurfürst Max Friedrich und der Streit um den Besitz des Kölner Jesuitenkollegs (1773-1777), in: Annalen des Historischen Vereins für den Niederrhein 118 (1931), S. 72-104
Günther Quarg,Die Sammlung des Kölner Jesuitenkollegiums nach der Aufhebung des Ordens 1773, in: JKGV 62 (1991), S. 154-173