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Der Official der kölnischen Kurie verbindet im Auftrage des durch Papst Urban VI. bevollmächtigten Erzbischofs von Köln die Aufnahme und Ausführung a |
1383 Juni 22 |
Der Official der kölnischen Kurie verbindet im Auftrage des durch Papst Urban VI. bevollmächtigten Erzbischofs von Köln die Aufnahme und Ausführung aller päpstlichen Schreiben, bevor dieselben die erzbischöfliche Bestätigung erlangt haben; zugleich spricht derselbe die Gültigkeit der an die Erzbischöfe und Bischöfe Deutschlands gerichteten Bulle des Papstes Clemens aus, d. d. Perusii IV Kl. Sept. pontif. a. I. Auf der Rückseite ist die letztere als eine Bulle des Papstes Clemens IV vom Jahre 1265 bezeichnet. Dat. 1383, 22. Juni |
alt: T 6; gedruckt: Mitt. 16 S. 36 Nr. 59 |
das Siegel fehlt |
Best. 256 (Minoriten Dep.), U 1/10 |