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Katharina v. Bückel (de Monteculo), Begine zu Cöln, verfügt testamentarisch über ihr Haus neben der Kirche der Ursulinerinnen dahin, daß bei Lebzeiten |
1355 September 10 |
Katharina v. Bückel (de Monteculo), Begine zu Cöln, verfügt testamentarisch über ihr Haus neben der Kirche der Ursulinerinnen dahin, daß bei Lebzeiten der benannten Leibzüchter der Konvent der Dominikaner zur Begründung von Memorien eine Rente von 3 Mark nur auf dem Tode derselben das Haus erhalten sollen, wozu sie jedoch verpflichtet sind Erbrenten von je 1 Mark an die Konvente der Franziskaner und Augustiner zu Cöln und die Konvente von Dünwald zur Burbach zu zahlen. D. feria quinta proxima post nativitatem M. Marie virginis gloriose. |
Siegel der Äbtissin Pernettay v. Arnsberg und des Konvents der Ursulinerinnen |
Best. 209 (Dominikaner), U 2/2 |