Der Streit zwischen Engelbert, Kanoniker und Provisor des Hospitals St. Andreas, und Herimann de Schure über die Abgabe von einem Mansus, den früher Herimann de Schure besaß und der von Erzbischof Herimann den Armen zugewandt war, wird von Kanoniker Herimann an St. Aposteln entschieden. Dieser war von dem Dekan und Kantor von St. Goar als päpstlichen Richtern subdelegiert und von den Parteien zum Schiedsrichter ernannt worden. - Zeugen: Propst Lambert von St. Mechtern, Konrad v. Rennenberg und Johann, Domkanoniker, mag. Hartlivus, Kanoniker an St. Gereon, mag. Henricus (?), Kanoniker an St. Andreas. - Rückbem.: Erbpacht zu Ingendorf bei Stommeln.-------4. Gerhard Birbohim.---- Entscheidung des Hermann, Kanonikus von St. Aposteln in der Streitsache zwischen dem Provisor Engelbert und dem Hermann von Schueren über eine Rente von 4 Malter Waizen, wonach Hermann zur Zahlung der Rente verpflichtet wird, haftend auf Gütern zu Impendorf und Stommeln. |